Du kannst dem Gast gerne beim früheren Check-Out seine Sicherheitshinterlegung zurückzahlen. Du solltest als Unterkunftsanbieter dennoch nach einem Check-Out eines Gastes prüfen, ob der Gast das Zimmer ordnungsgemäß hinterlassen hat.
Du kannst dem Gast gerne beim früheren Check-Out seine Sicherheitshinterlegung zurückzahlen. Du solltest als Unterkunftsanbieter dennoch nach einem Check-Out eines Gastes prüfen, ob der Gast das Zimmer ordnungsgemäß hinterlassen hat.